DGUV steht für "Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung" und stellt bedeutende Vorschriften rund um die Arbeitssicherheit bereit. Die wichtigsten Vorschriften der DGUV umfassen:
DGUV Vorschrift 1: Grundsätze der Prävention
DGUV Vorschrift 2: Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit
DGUV Vorschrift 3: Prüfung von in Betrieben verwendeten Elektrogeräten
Die Abkürzung DGUV steht für "Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung" und "V3" bezieht sich auf die Vorschrift 3. Die Vorschrift 3 beschreibt die Prüfung von in Betrieben verwendeten Elektrogeräten.
Die Abkürzung BGV steht für "Berufgenossenschaftliche Vorschriften" und "A3" bezieht sich auf die Sicherheit und regelmäßige Überprüfung von elektrischen Betriebsmitteln und elektrischen Anlagen.
Ab 1. Mai 2014 gilt die DGUV Vorschrift 3 anstelle der BGV A3.
Die DGUV Vorschriften beziehen sich sowohl auf Unternehmen, Gewerbe, wie auch auf öffentliche Einrichtungen.
Damit ist jedes Unternehmen und jede öffentliche Einrichtung dazu verpflichtet, dass es die Einhaltung dieser Vorschrift durch eine Prüfung aller elektrischen Anlagen und Betriebsmittel nachweist.
Speziell im Fehlerfall, zum Beispiel einem Brand, ausgelöst durch ein elektrisches Betriebsmittel, kann dies entscheidend für ein Unternehmen sein.
Zu beachten ist dabei ebenso, dass die Vorschrift also praktisch alle elektrischen Komponenten betrifft, die in Ihrem Unternehmen eingesetzt werden.
Die DGUV V3 Vorschriften beziehen sich sowohl auf Unternehmen, KMUs, wie auch auf öffentliche Einrichtungen. Allerdings gibt es für öffentliche Einrichtungen eine eigene Vorschrift, genannt DGUV V4, die gleichlautend mit der DGUV V3 ist.
Damit ist jedes Unternehmen nach DGUV V3 und jede öffentliche Einrichtung nach DGUV V4 dazu verpflichtet, dass es die Einhaltung dieser Vorschrift durch eine Prüfung aller elektrischen Anlagen und Betriebsmittel nachweist.
Inhaltlich und bezüglich der Prüfungsdurchführung gibt es keine Unterschiede zwischen der DGUV V3 und der DGUV V4.
Es gibt definierte Angaben, wann elektrische Anlagen geprüft werden müssen, sowie Prüfintervalle für bereits bestehende Anlagen. Ihre elektrischen Geräte und Anlagen müssen unter folgenden Vorraussetzungen auf den rechtmäßigen Zustand geprüft werden:
vor der ersten Inbetriebnahme.
wenn es zu einer Änderung oder Instandsetzung kommt.
Aus §2(1) der DGUV Vorschrift 3 ergeben sich die Arten der prüfenden Betriebsmittel. Dort wird definiert, dass elektrische Betriebsmittel alle Gegenstände sind die " ... als ganzes oder einzeln ... dem Anwenden elektrischer Energie ... oder dem Übertragen, Verteilen und Verarbeiten von Informationen dienen".
Die Betriebsmittel werden dabei in folgende Kategorien unterteilt:
Unter ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln versteht man alle Betriebsmittel, die während des Betriebes einfach bewegt oder an einen anderen Platz gebracht werden können.
Dazu gehören typischerweise Haushaltsgeräte, Verlängerungsleitungen, Elektrowerkzeuge, Geräteanschlussleitungen, ...
Unter ortsfesten elektrischen Betriebsmitteln versteht man alle fest angebrachten Betriebsmittel und alle Betriebsmittel, die so schwer sind, dass sie nicht einfach bewegt werden können.
Vereinfacht gesagt sind ortsfeste elektrische Betriebsmittel an ihren Aufstellungsort gebunden.
Dazu gehören auch alle Betriebsmittel die fest eingebaut sind, wie Motoren, Lampen, Schütze, ...
Auch fest angeschlossene Betriebsmittel wie Kühlschränke, Warmwasserspeicher, Elektroherde, ... gehören in diese Kategorie.
Unter nicht stationären elektrischen Anlagen versteht man alle Anlagen, welche nach dem Gebrauch wieder abgebaut bzw. zerlegt werden und an einem neuen Bestimmungsort wieder aufgebaut werden.
Zu den nicht stationären elektrischen Anlagen gehören zum Beispiel Anlagen auf Bau- oder Montagestellen.
Eine Elektrofachkraft ist eine Person, welche gewerbliche elektrotechnische Arbeiten ausführen und überwachen darf.
Laut DGUV V3 ist konkret angegeben, wie die Qualifikation aussehen kann: Die fachliche Qualifikation als Elektrofachkraft wird im Regelfall durch den erfolgreichen Abschluss einer Ausbildung, z. B. als Elektroingenieur, Elektrotechniker, Elektromeister, Elektrogeselle, nachgewiesen. Sie kann auch durch eine mehrjährige Tätigkeit mit Ausbildung in Theorie und Praxis nach Überprüfung durch eine Elektrofachkraft nachgewiesen werden. Der Nachweis ist zu dokumentieren.
Eine sachgerechte Dokumentation ist der Nachweis, dass eine ordnungsgemäße Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 (BGV A3) durchgeführt wurde.
In einer sachgerechten Dokumentation, sind alle Geräte enthalten und für alle Geräte muss ein entsprechendes Prüfprotokoll vorhanden sein.
Neben dem Prüfprotokoll ist jedes Gerät bei der DGUV Prüfung durch eine eindeutige Prüfnummer gekennzeichnet, damit später jederzeit exakt dokumentiert ist, welches Protokoll für welches Gerät gültig ist.
Die Kosten für eine sauber geplante und durchgeführte Elektroprüfung nach DGUV V3 hängen von unterschiedlichen Faktoren im Unternehmen ab.
Es muss beispielsweise geklärt werden, welche Komponenten Sie zu testen haben, wo sich diese Komponenten befinden, ob es bereits eine Dokumentation bzw. Pläne gibt, ...
Ein vernünftiger Kostenvoranschlag kann also erst nach Abklärung der jeweiligen Begebenheiten gemacht werden und Pauschalangebote sollten mit Vorsicht getrachtet werden.
Von Seiten des Gesetzgebers wird gefordert, dass die Prüfintervalle nach einer Gefährdungsbeurteilung ermittelt werden müssen.
Um hier bessere Anhaltspunkte zu haben, gibt es die TRBS 1201 Empfehlungen.
Bei unterschiedlichen elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln ist es gar nicht so einfach die jeweils zutreffenden Fristen zu bestimmen.
Hier ein grober Anhaltspunkt für die Prüfintervalle, Details können wir gerne für Ihre konkrete Umgebung abklären:
Fertigungsstätten, Baustellen oder Werkstätten: 1 Jahr
Büroräume oder ähnliche Bedingungen: 2 Jahre
Unsere Regionen
Wir freuen uns, für Sie die DGUV Prüfung in diesen Regionen zu erledigen: